Nebenkostenprivileg in aller Kürze
- Das Nebenkostenprivileg fällt zum 30. Juni 2024. Danach dürfen Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.
- Du entscheidest ab 1. Juli 2024 unabhängig von Deinem Vermieter über Deinen TV-Empfang.
- Das TV-Programm kannst Du über Antenne, Satellit, Kabel oder Internet empfangen – oder ganz darauf verzichten.
- Möglicherweise zahlst Du zunächst mehr für den Kabelanschluss als bisher. Aber die Preise werden sich durch einen größeren Wettbewerb regulieren.
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Der angezeigte Tarifpreis gilt bei Abschluss des jeweils im Angebot näher bezeichneten Mobilfunk- oder Festnetz/DSL-Tarifs. Die vollständigen Preise, Kosten, Datengeschwindigkeiten, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen sowie etwaige enthaltene Optionen (teilweise im Folgenden erläutert), können Sie den jeweiligen Tarifdetails in der Tarifbeschreibung im Rahmen des Tarifangebots entnehmen.
Aus fürs Nebenkostenprivileg: Deine Vor- & Nachteile
- Du entscheidest selbst, wie Du Dein Fernsehprogramm empfängst.
- Du zahlst nur noch für das Fernsehprogramm, das Du auch nutzt.
- Ebenso hast Du freie Wahl beim TV-Anbieter.
- Nutzt Du bereits Internetfernsehen, zahlst Du nicht länger doppelt für den TV-Empfang.
- Du bist auch frei, ganz auf den Fernsehempfang zu verzichten. Die GEZ-Gebühr fällt unabhängig davon an.
- Möglicherweise zahlst Du etwas mehr für den TV-Empfang via Kabelanschluss.
- Darfst Du keine Satellitenschüssel anbringen, bist Du auf TV-Empfang über Internet, Kabelanschluss oder Zimmerantenne beschränkt.
Definition: Was ist das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg ist ein sperriger Begriff, der das Recht von Vermietern und Hausverwaltungen beschreibt, die Gebühren für den TV-Kabelanschluss auf alle Mieter eines Mehrfamilienhauses umzulegen. Bislang tauchen diese Gebühren in der Betriebskostenabrechnung auf.
Bislang spielte es für die Abrechnung keine Rolle, ob Du als Mieter überhaupt den Kabelanschluss nutzt. Bezahlt hast Du die Gebühr fürs Kabelfernsehen in jedem Fall. Das ändert sich am 1. Juli 2024. Nun entscheidest Du selbst, ob und wie Du das Fernsehprogramm empfängst.
Was ändert sich und ab wann?
Gesetzgeber ändert TKG
Bereits zum 1. Dezember 2021 ist das überarbeitete Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Unter anderem hat der Gesetzgeber das Nebenkostenprivileg gestrichen. Allerdings hat er eine großzügige Übergangsfrist für die Umsetzung eingeräumt.
Übergangsfrist endet
Zum 30. Juni 2024 verliert das Nebenkostenprivileg seine Gültigkeit. Vermieter und Hausverwaltung dürfen danach keine Kabelgebühren mehr in der Betriebskostenabrechnung erheben.
Du bist gefragt
Nun entscheidest Du. Möchtest Du weiterhin das Fernsehprogramm via TV-Kabel empfangen, schließt Du rechtzeitig vor dem 1. Juli 2024 einen Kabelvertrag ab. Du kannst genauso auf das TV-Programm verzichten oder eine andere Empfangsart wählen.
TV-Alternativen – So empfängst Du das Fernsehprogramm
Das Nebenkostenprivileg ist abgeschafft. Spätestens ab 1. Juli 2024 wählst Du frei, wie das Fernsehprogramm zu Dir gelangt. Nun ja, fast. Als Mieter unterliegst Du den Grenzen, die der Vermieter setzt. Kurz gesagt: Nicht jeder darf eine Satellitenschüssel anbringen. Deshalb starten wir bei der vielleicht heikelsten Empfangsart:
DVB-S | DVB-S2
Der Fernsehempfang via Satelliten punktet mit der größten Programmvielfalt. Du kannst über DVB-S nationale und internationale Sender schauen. Bevor Du allerdings über die Satellitenschüssel das TV-Programm sehen kannst, musst Du erst die entsprechende Ausstattung anschaffen: die Satellitenschüssel samt Receiver, falls Dein Fernseher über keinen DVB-S-Tuner verfügt. Bei der Anschaffung entstehen also hohe Kosten.
Doch das ist nicht der einzige Haken: Als Mieter musst Du im Vorfeld zunächst mit Deinem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung abklären, ob Du überhaupt eine Satellitenschüssel anbringen darfst. Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Fernsehempfang per Satellit überhaupt möglich ist. Sprich, die Satellitenschüssel muss sich so ausrichten lassen, dass Du störungsfreien Empfang hast.
Via Satelliten empfängst Du die öffentlich-rechtlichen Sender in HD-Qualität. Private Sender sind jedoch in HDTV verschlüsselt. HD+, eine Tochter des Satellitennetzbetreibers SES ASTRA, übernimmt die Entschlüsselung. Das kostet 79 Euro pro Jahr (Stand: 2023).
DVB-T2
Hinter diesem Kürzel verbirgt sich der sogenannte terrestrische Fernsehempfang über eine Antenne. Dabei kann es sich um eine Zimmer- oder Dachantenne handeln. Auf diese Weise empfängst Du rund 40 Sender. Die öffentlich-rechtlichen Sender schaust Du ohne zusätzliche monatliche Gebühren. Ihren Empfang sichern Dir die Rundfunkgebühren, die quasi jeder Haushalt zahlen muss. Um die Privatsender zu empfangen, musst Du mit monatlichen Kosten von 7,99 Euro rechnen.
DVB-C | Kabelfernsehen
Auch für das klassische Kabelfernsehen gibt es ein Kürzel: DVB-C. Beim Kabelanschluss siehst Du ohne zusätzliche TV-Pakete eines Anbieters die öffentlich-rechtlichen Sender in HD, private Sender in SD. Beim größten deutschen Kabelanbieter Vodafone sind im Basispaket 97 Sender enthalten. Im Basis-Paket von Pyür sind beispielsweise 55 HD-Sender und 79 SD-Kanäle enthalten. Möchtest Du nach dem Fall des Nebenkostenprivilegs weiterhin Dein Fernsehprogramm über Kabel empfangen, schließt Du einen Einzelvertrag direkt mit dem Kabelanbieter ab. Die monatlichen Kosten für das Basis-Paket liegen in der Regel zwischen 6,99 bis 12,99 Euro.
Klassisches IPTV
Das Internetfernsehen wird inzwischen unterteilt: ins klassische IPTV und TV per Streamingdienst. Grundvoraussetzung fürs Internetfernsehen ist ein breitbandiger Internetanschluss. Wie sich dieser genau definiert, ist nicht geklärt. Um das TV-Programm in HD zu empfangen, braucht es mindestens 16 Mbit/s. Für den ruckelfreien Fernsehgenuss darf dann aber auch keine andere datenintensive Anwendung die Internetverbindung blockieren. Gerade bei den umfangreichen IPTV-Paketen wie MagentaTV von der Telekom oder GigaTV von Vodafone stößt Du auch auf Sehenswertes in Ultra High Definition (auch 4K genannt). Dann sollte Deine Internetleitung noch ein bisschen mehr Power haben. Zusammengefasst sollte Deine Internetverbindung mindestens 50 Megabit pro Sekunde hergeben.
Doch was kostet IPTV? Die kleinen TV-Pakete sind ab 10 Euro pro Monat zu haben. Die Gebühr variiert von Anbieter zu Anbieter. Du kannst Deine IPTV-Pakete auch etwas umfangreicher schnüren. So erweiterst Du Dein Fernsehprogramm um Streamingdienste wie Netflix oder Dazn. Im Paket sparst Du gegenüber den Einzelabos.
Die klassischen IPTV-Angebote kommen mit einer TV-Box zu Dir ins Haus. Sie sorgt für dem Fernsehempfang übers Internet und den Zugriff auf die Mediatheken, die zum TV-Paket gehören.
IPTV über Streamimg
Eine andere Form des Internetfernsehens, die sich inzwischen als Alternative etabliert hat, ist der Empfang über Streamingdienste. Dazu gehören etwa waipu.tv, joyn oder Zattoo. Alles, was Dein TV-Gerät für diese Art des Internetfernsehens benötigt, ist ein Internetzugang. Moderne Smart-TVs sind längst ohne Hilfe internetfähig. Du installierst die App des gewünschten Dienstes, loggst Dich ein und genießt Dein Fernsehprogramm.
Etwas ältere TV-Modelle benötigen für den Internetzugang noch Unterstützung einen HDMI-Stick wie Amazon FireTV, Google Chromecast oder Apple TV 4K. Diese Sticks oder Boxen verbinden Dein Gerät mit dem Internet. Die App des Streamingdienstes lässt sich ebenso installieren. Du loggst Dich ein und kannst Dein Fernsehprogramm wie gewohnt verfolgen.
Ein Vorteil das App-basierten Fernsehgenusses: Du kannst die TV-Inhalte über die App auch auf anderen Geräten wie Smartphone oder Tablet streamen.
Steigen die Kosten für den Kabelanschluss?
Eine Prognose ist schwierig. Doch vermutlich werden die Kosten eines Einzelvertrags für Deinen Kabelanschluss erst einmal über dem Betrag liegen, den Dein Vermieter/Deine Hausverwaltung bislang in den Betriebskosten abgerechnet hat. Doch die Verbraucherzentrale geht von maximal zwei bis drei Euro mehr pro Monat aus.
Vor allem aber rechnet sie in den folgenden Jahren mit sinkenden Preisen. Denn das Ende des Nebenkostenprivilegs sorgt für mehr Wettbewerb. Erfahrungsgemäß fallen mit steigendem Wettbewerb die Preise. Das hat unter anderem auch beim Telefonanschluss geklappt. Mehr Konkurrenz und damit einhergehende sinkende Kosten für Verbraucher sind jedenfalls auch das erklärte Ziel, auf das der Gesetzgeber mit dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz hinwirken möchte.
Und was nun? Du bist dran!
- Mit dem Aus für das Nebenkostenprivileg liegt die Hoheit über Deinen Fernsehempfang bei Dir.
- Du wählst die perfekte Empfangsart für Dich. Falls Du gänzlich aufs TV-Programm verzichten möchtest, zahlst Du ab 1. Juli 2024 auch nicht mehr dafür.
- Nimm die Betriebskostenabrechnung genau unter die Lupe. Auch wenn Vermieter oder Hausverwaltungen die bisherigen Sammelverträge für den Kabelanschluss nicht rechtzeitig beenden, dürfen die Kosten nur bis zum 30. Juni 2024 anteilig umgelegt werden. Fallen Dir Unstimmigkeiten auf, helfen Dir Verbraucherzentralen und Mieterschutzverbände weiter.
Häufige Fragen zum Nebenkostenprivileg
Wer ist vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen?
In der Mehrheit sind es Mieter, die handeln müssen. Zahlreiche Vermieter hatten Sammelverträge für Kabel-TV in ihren Mietshäusern abgeschlossen. Die Kabelgebühr haben sie auf die Nebenkosten umgelegt. Das dürfen sie nun nicht mehr. Die Wahl des Kabelanbieters ist nun Mietersache. Ebenso kann sich der Mieter für eine andere Art des TV-Empfangs entscheiden. Sind dafür jedoch bauliche Maßnahmen wie das Anbringen einer TV-Antenne oder einer Satellitenschüssel erforderlich, brauchst Du die Genehmigung Deines Vermieters.
Aber auch Wohnungseigentümer müssen aktiv werden, wenn sie nicht aufs Fernsehprogramm verzichten wollen. Vorausgesetzt natürlich, die Hauseigentümergemeinschaft hatte sich einst auf einen Sammelvertrag für Kabel-TV geeinigt und dies über die Betriebskosten abgerechnet.
Kann ich Internet und Telefon ohne Fernsehen über Kabel beziehen?
Ja, Du kannst einen Kabel-Internetvertrag abschließen, ohne gleichzeitig einen TV-Vertrag abschließen zu müssen. Allerdings wird der Anbieter eine entsprechende Filterdose setzen und den TV-Anschluss sperren.
Kann ich Internettarif und Kabel-TV kombinieren?
Ja, gerade wenn Du über den Kabelanschluss ins Internet gehst, kann sich die Kombination für Dich auszahlen. Die Kabelanbieter gewähren in der Regel einen Rabatt auf das Kombi-Paket. Dieser fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich.
Was passiert mit dem Kabelanschluss, wenn er nicht genutzt wird?
Nutzt Du Deinen Kabelanschluss nicht, sperrt der Kabelnetzbetreiber den Anschluss. Die Sperre wird entweder im Keller oder direkt am Anschluss in Deiner Wohnung gesetzt. Der Anbieter kann auch nur den Zugang zum TV-Anschluss unterbinden, sodass Du dennoch Internet und Festnetz übers Kabel verwenden kannst.
Jennys erstes Handy war ein Nokia 5110 im peppigen Blau. Seither weint sie der guten alten Telefonzelle keine Träne mehr nach. Das Schreiben hat sie bei verschiedenen Tageszeitungen gelernt. Geht’s um Smartphones ist sie wegen ihres über Jahre angehäuften Know-hows die erste Anlaufstelle für Familie und Freunde.