Internet kündigen in aller Kürze
- Der einfachste Weg, um Deinen Internetvertrag zu kündigen, geht über den Kündigungsbutton auf der Website Deines Anbieters.
- Möchtest Du jedoch den Anbieter wechseln, übernimmt Dein neuer Internetanbieter die Kündigung Deines bestehenden Vertrags.
- Ist die Mindestlaufzeit bereits beendet, kannst Du Deinen Internetvertrag monatlich beenden oder wechseln.
- Selbstverständlich kannst Du den Internetanschluss auch per Post oder E-Mail kündigen. Eine Vorlage für das Kündigungsschreiben findest Du weiter unten.
Du möchtest wechseln? Prüfe jetzt alle bei Dir verfügbaren Internettarife
Der angezeigte Tarifpreis gilt bei Abschluss des jeweils im Angebot näher bezeichneten Mobilfunk- oder Festnetz/DSL-Tarifs. Die vollständigen Preise, Kosten, Datengeschwindigkeiten, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen sowie etwaige enthaltene Optionen (teilweise im Folgenden erläutert), können Sie den jeweiligen Tarifdetails in der Tarifbeschreibung im Rahmen des Tarifangebots entnehmen.
Die Frage: Internetanschluss kündigen oder wechseln
Eines ist ganz sicher: Auf Deinen aktuellen Internetanschluss kannst Du verzichten. Doch warte kurz, bevor Du die Kündigung an den Provider sendest. Zuvor gilt es eine grundlegende Frage zu beantworten. Von der Antwort hängt ab, wie Du bei der Kündigung Deines Internetvertrages am geschicktesten vorgehst.
Die Frage lautet: Möchtest Du den Internet-Vertrag gänzlich abstoßen oder bist Du auf einen Tarif mit höherer Bandbreite und günstigerem Preis aus?
Du kannst also zukünftig auf den Internetanschluss ersatzlos verzichten? Alles klar, in dem Fall kündigst Du den Vertrag. Im Vergleich zu früheren Jahren hat sich das Kündigen deutlich vereinfacht. Oftmals kannst Du den Internetanschluss direkt über das Kundenportal Deines Anbieters kündigen. Manchen Provider genügt auch eine E-Mail, um den Vertrag zu beenden.
Liegt kein besonderer Grund für die Kündigung vor, bist Du an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Die Kündigung kannst Du also erst zum Vertragsende einreichen. Ist die Mindestlaufzeit bereits beendet, ist es möglich, den Internet-Vertrag mit der Frist von einem Monat zu kündigen.
Antwortest Du in dieser Art, planst Du einen Anbieter-Wechsel. Dafür gilt: Schicke auf gar keinen Fall selbst die Kündigung raus! Das überlässt Du Deinem neuen Provider, bei dem Du einen Wechselantrag stellst. Dabei informierst Du ihn darüber, dass Du bereits einen bestehenden Internettarif nutzt und beispielsweise Deine Rufnummer mitnehmen möchtest.
Der Anbieter-Wechsel ist besonders bequem für Dich. Rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bestellst Du Deinen neuen Internet-Vertrag und beantragst gleichzeitig den Wechsel. Der neue Provider stimmt sich mit dem Alt-Anbieter wegen Wechsel-Termin, Rufnummernmitnahme, etc. ab und kündigt in dem Zuge Deinen bestehenden Vertrag. In der Regel nutzt Du auf diese Weise den Internetzugang ohne Unterbrechung weiter.
Kündigst Du hingegen selbst den Internetanschluss und buchst anschließend einen neuen, verhinderst Du damit, dass sich die beiden Provider abstimmen. Als Folge könntest Du tage- oder gar wochenlang ohne Internet und Festnetztelefon dastehen. Läuft es ganz blöd, müsstest Du sogar die Rufnummer wechseln.
Internet-Anschluss: Wann ist die Kündigung angebracht
Nachdem nun klar ist, dass Du bei einem geplanten Anbieter-Wechsel am besten fährst, wenn Du es dem neuen Provider überlässt, Deinen bisherigen Internet-Vertrag zu beenden, gibt es Situationen, in denen Du selbst gefragt bist, den DSL-Anschluss zu kündigen:
Ziehst Du beispielsweise mit Deinem Freund/Deiner Freundin zusammen und löst daher die eigene Wohnung auf, ist ein Internetanschluss verzichtbar.
Es gibt ein paar wenige Nutzer, die getrennte Verträge für Festnetz (zum Telefonieren) und Internet abgeschlossen haben. Planst Du einen Anbieter-Wechsel, musst Du bei der Konstellation den Internetanschluss selbst kündigen. Dein neuer Provider übernimmt die Kündigung für den bisherigen Festnetz-Vertrag.
Du ziehst um. Beim Verfügbarkeitscheck an der neuen Anschrift stellst Du fest, dass Dein Anbieter die bisherige Leistung für den Internetanschluss dort nicht erbringen kann. Daher könntest Du den DSL-Vertrag sogar vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen (➡️mehr zum Sonderkündigungsrecht).
Wie kündige ich?
Dein Internet zu kündigen, ist denkbar einfach. Das geht per Knopfdruck.
Seit Juli 2022 ist der Kündigungsbutton Pflicht. Verankert ist seine Einführung im Gesetz für faire Verbraucherverträge. Es besagt unter anderem: Einen Vertrag, den Du online abgeschlossen hast, musst Du auch online kündigen können. Der dafür im Kundenportal eingerichtete Button muss gut zu sehen und eindeutig beschriftet sein, schreibt das Gesetz vor. Ebenfalls Pflicht ist die elektronische Bestätigung Deiner Kündigung.
Natürlich kannst Du auf dem Postweg kündigen. Dafür genügt ein formloses Schreiben, in dem Du auf jeden Fall Vertragsnummer/Kundennummer, Name des Vertragsinhabers und Anschrift für den Internetanschluss aufführen solltest. Zu guter Letzt gilt für die Kündigung per Post: rechtzeitig abschicken.
Den Internetvertrag kündigst Du per E-Mail schneller. Auch diese Option ist mittlerweile möglich. Internetanbieter müssen die Kündigung ebenfalls auf diesem Wege – und damit ohne Unterschrift – akzeptieren.
Die Bedingungen des Kündigungsbuttons
- Zugänglich ohne Login: Der Kündigungsbutton darf sich nicht allein im Kundenbereich verstecken.
- Eindeutig erkennbar: Die Schaltfläche muss mit Vertrag kündigen oder ähnlich klar beschriftet sein.
- Direkte Angaben: Nach dem Klick auf den Kündigungsbutton muss sich eine Bestätigungsseite öffnen, die es Dir erlaubt, alle notwenigen Informationen einzutragen.
- Absenden per Knopfdruck: Ein eindeutig bezeichneter Button, auf dem beispielsweise Jetzt kündigen steht, schließt den Vorgang ab, nachdem Du Deine Angaben eingetragen hast.
- Bestätigung: Hast Du Deinen Internetanschluss gekündigt, muss Du umgehend auf elektronischem Weg eine Bestätigung erhalten. In den meisten Fällen bekommst Du eine E-Mail an die von Dir angegebene Adresse.
Kündigungsbutton ≠ Kündigungsbutton
Achtung: Auch im Kundenportal oder in der App Deines Internetanbieters ist oftmals ein Kündigungsbutton hinterlegt. Doch für diesen Button gelten nicht die gleichen Regeln wie für den frei zugänglichen Kündigungsbutton auf der Internetseite Deines Anbieters. Oftmals wird über die Schaltfläche im Login-Bereich Deine Kündigung nur vorgemerkt. Die Folge: Du musst noch ein weiteres Mal aktiv werden und die Kündigung zusätzlich bestätigen. Dafür musst Du meist beim Provider anrufen oder noch eine E-Mail verschicken.
Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen
Die automatische Vertragsverlängerung hat der Gesetzgeber sowohl für Festnetz- und Internetverträge als auch für Handytarife abgeschafft. Ohne Dein Eingreifen wandelt sich Dein Internetvertrag am Ende der Mindestlaufzeit in einen unbefristeten Vertrag um, den Du jederzeit monatlich kündigen kannst.
Erst wenn Du aktiv einer Vertragsverlängerung – dies ist auch telefonisch möglich – zustimmst, entsteht eine neue Mindestvertragslaufzeit für Deinen Internetanschluss. Üblich sind Internetverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Doch gibt es längst auch Optionen mit zwölfmonatiger oder gar flexibler Laufzeit.
Internetanschluss kündigen: Darauf solltest Du achten
Egal, ob Du Deinen DSL-Vertrag, Kabel- oder Glasfaseranschluss selbst kündigen oder beim Anbieterwechsel kündigen lassen möchtest, bleibt für einen reibungslosen Ablauf entscheidend, die Fristen einzuhalten. Zunächst einmal geht’s um die Kündigungsfrist, die Du beachten musst. Sie liegt bei einem oder drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit. In den Unterlagen zu Deinem Vertrag und auf jeder Rechnung findest Du die Kündigungsfrist zum Laufzeitende.
Hast Du die Mindestlaufzeit bereits überschritten, ist das seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 kein Beinbruch mehr. Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Vielmehr laufen sie unbefristet weiter, bis Du sie beendest – und dies geht monatlich.
Auch hat sich das Kündigen selbst wesentlich vereinfacht. Eine unterzeichnete Kündigung, die Du per Post schickst, ist nicht mehr erforderlich. Eine E-Mail mit den relevanten Angaben genügt. Am einfachsten ist die Kündigung über den sogenannten Kündigungsbutton auf der Internetseite Deines Anbieters. Direkt im Anschluss erhältst Du dabei eine Kündigungsbestätigung.
Diese Angaben gehören in die Kündigung
✅ Der Name des Vertragsinhabers
✅ Die Kunden- sowie Vertragsnummer
✅ Die Anschrift, zu der der Internetanschluss gehört
✅ Das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
✅ Eine Mailadresse für die Bestätigung
Dein schneller Weg zur Kündigung
Der direkte Weg, um Deinen Internetvertrag zu kündigen, führt über den Kündigungsbutton, den die Provider auf ihren Webseiten einrichten müssen. Hier geht’s lang zu den Buttons der drei großen deutschen Internetanbieter:
Vorlage für die Kündigung Deines Internetvertrags
Möchtest Du Deinen Internetanschluss klassisch in Briefform/per Mail kündigen, kannst Du Dich an unsere Vorlage halten, um keine wichtigen Angaben zu vergessen. Kopiere für die Kündigung einfach den Text aus dem PDF in ein Textdokument oder eine E-Mail und füge Deine Angaben ein.
Internet-Vertrag bei Umzug kündigen
Ein anstehender Umzug rechtfertigt noch lange nicht, den Internetanschluss zu kündigen. Bist Du durch die Mindestvertragszeit über den Umzugstermin hinaus an den Internet-Provider gebunden und ziehst Du innerhalb Deutschlands um, folgt Dir Dein Vertrag erst einmal.
Zunächst informierst Du also Deinen aktuellen Anbieter über den anstehenden Umzug. Stellt sich dabei heraus, dass er die bislang geltenden Vertragsleistungen an Deinem neuen Wohnort nicht bereitstellen kann, darfst Du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, um vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.
Sonderkündigungsrecht für den Internetanschluss
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) stattet Verbraucher mit einem Sonderkündigungsrecht aus, das in bestimmten Situationen greift. Wie bereits erwähnt, darfst Du Deinen Vertrag vor der Mindestlaufzeit beenden, wenn der Anbieter die Leistungen nach einem Umzug nicht mehr erbringen kann. Es gibt weitere Umstände, in denen das Sonderkündigungsrecht hilfreich ist.
Besonders ärgerlich: Die versprochene Bandbreite kommt nicht an. Die Internetverbindung ist deutlich zu langsam. Auch in diesem Szenario kannst Du eine Sonderkündigung aussprechen. Doch zuvor musst Du den Mangel an Tempo durch regelmäßige Speedtests belegen. Das zulässige Tool ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Noch ein Hinweis: Die gebuchte Bandbreite ist die Maximalgeschwindigkeit, die Dein Internetanschluss hergibt. Das Spitzentempo ist abhängig von Netzkapazität und Auslastung. Mit dem Vertrag sichert Dir der Provider eine durchschnittliche Bandbreite zu. Dieses Tempo darf der Anbieter nicht dauerhaft unterschreiten.
Eine Sonderkündigung kannst Du ebenfalls verschicken, wenn Dein Internet-Anbieter die Kosten um mehr als 5 Prozent anhebt. Ändert der Provider den Vertrag, kannst Du Deinen Internetanschluss sogar fristlos kündigen. Allerdings greift dieses Sonderkündigungsrecht nicht, wenn die Änderungen zu Deinem Vorteil sind, es sich um rein administrative Anpassungen handelt, die sich weder auf Gebühren noch Leistungen auswirken, oder der Anbieter gesetzlich zu den Vertragsänderungen verpflichtet ist.
Häufige Fragen zur Kündigung des Internetanschlusses
Wie kann ich meinen Internet-Anschluss kündigen?
Das sollte denkbar einfach per Mausklick funktionieren. So schreibt es das Telekommunikationsgesetz seit 1. Juli 2022 vor. Den sogenannten Kündigungsbutton findest Du auf der Seite Deines Internetanbieters, ohne Dich im Kundenportal einzuloggen. Auch das ist vorgeschrieben. Allerdings kannst Du Deinen DSL-Anschluss erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Ist die Mindestlaufzeit bereits beendet, setzt sich Dein Internetvertrag unbefristet mit einer monatlichen Kündigungsfrist fort.
WICHTIG: Möchtest Du den Anbieter wechseln, überlasse ihm die Kündigung beim Alt-Provider. So kannst Du Deine Rufnummer mitnehmen und stellst einen nahtlosen Übergang sicher.
Wie lange dauert die Kündigung eines Internetanschlusses?
Das kommt auf die Kündigungsfrist Deines Internetvertrags an. Die meisten Anbieter begnügen sich mittlerweile mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wirksam wird Deine Kündigung erst zum Ablauf dieser Frist. Zu diesem Termin schaltet der Internet-Anbieter den Anschluss ab.
ann ich den Internet-Vertrag jederzeit kündigen?
Deinen Internet-Vertrag kannst Du jederzeit kündigen, wenn Du ihn bereits über die Mindestvertragslaufzeit hinaus nutzt. Ist sie bereits ausgelaufen, kannst Du Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden.
Wie komme ich aus meinem Internet-Vertrag raus?
Möchtest Du den Internet-Anbieter wechseln, buchst Du den gewünschten Tarif. Bei der Bestellung informierst Du den neuen Provider über den bestehenden Vertrag. Er kümmert sich darum, dass Du Deine Rufnummer mitnehmen kannst und kündigt gleichzeitig Deinen bisherigen Internet-Vertrag.
Brauchst Du den Internetanschluss nicht mehr, kündigst Du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Anbieter sind verpflichtet, eine Kündigung über ihre Website entgegenzunehmen. Einen entsprechenden Kündigungsbutton solltest Du leicht finden, ohne Dich im Kundenportal einzuloggen. Per E-Mail kannst Du Dein Internet ebenfalls kündigen. Dafür sollte die E-Mail alle notwendigen Daten enthalten, damit Dich Dein Provider eindeutig identifizieren kann: Kundennummer, Vertragsnummer, Name und Anschrift.
Wir vergleichen für Dich: Kostenlose INTERNET-Beratung
- Unsere Tarif-Experten rufen Dich an
- Wir analysieren, wie schnell Dein Internet sein sollte
- Wir prüfen Deine Optionen für schnelles Internet
- Wir stellen Dir die besten Tarife für Dich vor
- Plane 15 bis 30 Minuten für Deine Internet-Beratung ein
Jennys erstes Handy war ein Nokia 5110 im peppigen Blau. Seither weint sie der guten alten Telefonzelle keine Träne mehr nach. Das Schreiben hat sie bei verschiedenen Tageszeitungen gelernt. Geht’s um Smartphones ist sie wegen ihres über Jahre angehäuften Know-hows die erste Anlaufstelle für Familie und Freunde.